Zwangsverpflichtung von Krankenhäusern zur InEK-Kalkulation per Auslosung am 31.10.2016 – Sind Sie vorbereitet?

14.10.2016, Autor: Janja Walla, Quelle: i-SOLUTIONS Health

14.Oktober 2016 - Gemäß §17 Abs. 3 Satz 6 KHSG (Krankenhausstrukturgesetz) ist das InEK (Institut für Entgeltwesen im Krankenhaus) bis zum 31.12.2016 verpflichtet, ein Konzept für eine repräsentative Kalkulationsstichprobe zur Weiterentwicklung des deutschen DRG-Systems auszuarbeiten. Dieses Konzept wurde jetzt erstellt und bereits am 29. September 2016 verabschiedet. Es legt fest, dass Krankenhäuser über ein komplexes Losverfahren zu einer Nachkalkulation von Fällen zwangsverpflichtet werden. Die Auslosung findet voraussichtlich am 31. Oktober 2016 statt. Mit diesem Vorhaben besteht nun jederzeit die Gefahr, dass Ihr Krankenhaus ausgelost wird und kurzfristig eine Nachkalkulation umsetzen muss, um Sanktionszahlungen zu vermeiden.

Im ersten Schritt werden 40 Häuser ausgelost, welche bereits für das Verfahrensjahr 2016 eine differenzierte Kostenstellenverrechnung, sowie für vier weitere Verfahrensjahre eine Fallkalkulation einreichen müssen. Dies betrifft alle somatischen und stationären Fälle. Gültig sind dabei die Vorgaben zur Kalkulation, die das InEK regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.

Ein Strafkatalog sieht dabei hohe Strafen vor: Bei einer Abweichung im Verfahrensjahr 2016 wird eine Pauschalstrafe von 14.000 € erhoben. Eine Abweichung stellt bereits eine nicht fristgerechte oder nicht vollständige Übermittlung der Daten dar. In den folgenden Verfahrensjahren steigen die Strafen von 15 Euro pro abgelehntem Fall auf bis zu 90 Euro im Verfahrensjahr 2020. Zudem werden die betroffenen Krankenhäuser auf folgender Seite www.g-drg.de veröffentlicht, ebenso wie eine Videoaufzeichnung der Verlosung.

Ziel ist es, die Kalkulationsstichprobe auf ein repräsentatives Umfeld zu erweitern. So wird es in spätestens drei Jahren weitere Krankenhäuser treffen, die dann ebenfalls für fünf Verfahrensjahre zur Abgabe der Kostenträgerrechnung verpflichtet werden.

Als einer der Marktführer im Bereich Kostenträgerrechnung verfügt i-SOLUTIONS Health über langjährige Erfahrung in der Nachkalkulation von Fällen gemäß InEK-Standards und kann Gesundheitseinrichtungen zeitnah und zielführend bei der Umsetzung der InEK-Anforderungen unterstützen.

Das Unternehmen bietet eine Quick-Check Leistungserfassung an, mit der individuell festgestellt wird, wie Gesundheitseinrichtungen geforderte Nachkalkulationen kurzfristig umsetzen können und welche Maßnahmen dazu im Einzelnen erforderlich sind. Grundlage für die Nachkalkulation ist eine komplexe und vielschichtige Leistungserfassung, die benötigt wird, um den Vorgaben des InEK zu erfüllen. Dazu zählt unter anderem auch die Erfassung von Materialeinzelkosten für Fälle.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen oder ein passendes Angebot an die E-Mail Adresse info@i-solutions.de oder legen Sie als i-SOLUTIONS Health Kunde einen Vorgang in unserem Kundenservice-Portal an.

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