Verpflichtung zum Entlassmanagement seit 01. Oktober 2017
Was bedeutet das für Ihr Krankenhaus? Welche Chancen bieten sich für Sie?
Bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus sollen gemäß Pflegestärkungsgesetz seit dem 01. Oktober 2017 klar geregelte Verantwortlichkeiten gelten. Die Regelungen zielen auf eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und den Krankenkassen ab. Demnach sollen Krankenhäuser verpflichtet werden, für Patienten, die sie voll- und teilstationär behandeln, die nachstationäre Versorgung der Patienten zu organisieren.
Für dieses Entlassmanagement muss das Krankenhaus feststellen, ob und welche Unterstützung ein Patient nach dem Krankenhausaufenthalt benötigt. Beispielsweise muss es für die Beschaffung notwendiger Hilfsmittel sorgen oder Arzneimittel verordnen und Rezepte ausstellen, für Medikamente, die der Patient auch nach der Entlassung einnehmen soll. Zudem muss das Krankenhaus die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig einleiten, das heißt, noch während sich der Patient in Behandlung befindet. Bei den weiterbehandelnden Ärzten, Psycho- oder Physiotherapeuten, Reha-Einrichtungen oder Pflegeheimen müssen die relevanten Informationen – unter Einhaltung des Datenschutzes – bereits zum Zeitpunkt der Entlassung vorliegen.
i-SOLUTIONS Health hat diesen Prozess durchgängig und tief integriert im Krankenhausinformationssystem (KIS) ClinicCentre abgebildet und somit die erforderlichen Funktionalitäten für Einwilligung, Assessment, Planung und Entlassung gemäß den Vorgaben des Pflegestärkungsgesetzes umgesetzt.
So haben wir bereits ein Formularwesen für Patienteninformation und Patienteneinwilligung sowie ein Modul für die stationäre Medikation samt bundeseinheitlichem Medikationsplan integriert.